Wissenswertes zu unseren SVO Internet­produkten

Bei allen Fragen rund um Vertrag, Produkte, Rechnung oder Technik – hier finden Sie die Antwort.

1. Fragen zur Vorvermarktung
Was ist ein Vorvermarktungsvertrag?
Vorvermarktungsverträge (das Auftragsformular für Privatkunden für SVO-Internet und TV-Produkte sowie die Bestellung eines Glasfaser-Hausanschlusses) werden erst durch die Auftragsbestätigung der SVO-Gruppe wirksam. Wird die zuvor angegebene angestrebte Vorvermarktungsquote in einem Ort nicht erreicht und wird kein Teilausbau verkündet, verlieren diese Vorvermarktungsverträge ihre Wirksamkeit. Die SVO verkündet das Erreichen von Quoten und Ausbauentscheidungen auf den Vorvermarktungsseiten der Webseite www.svo-net.de, über ihre Social-Media-Kanäle und über die Presse. Unterzeichner von Vorvermarktungsverträgen erhalten persönlich eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Warum führt die SVO Vorvermarktungen durch?
In den Vorvermarktungen ermittelt die SVO das Interesse der Einwohner in möglichen Ausbauorten an Glasfaser-Internet und bündelt Interessenten. Das ist notwendig, da die SVO-Gruppe den Ausbau ohne Förderungen und aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln realisieren will. Investitionen in den Netzausbau sind sehr kostspielig und müssen gründlich geplant werden.

Welche Kosten müssen Kunden auf jeden Fall tragen, wenn der Vorvermarktungsvertrag wirksam wird?
Die Bauarbeiten für den Glasfaser-Hausanschluss sind beim Abschluss eines Vorvermarktungsvertrages innerhalb der Frist komplett kostenlos. Kunden müssen die Kosten für ihr gewähltes SVO-Internet-Produkt tragen. Dafür fallen die jeweiligen monatlichen Beträge an. Kunden, die bereits Strom oder Erdgas von der SVO beziehen, erhalten dabei einen Kundenrabatt. Außerdem gilt für alle Kunden eine einmalige Einrichtungsgebühr von 69,95 Euro. Je nach Vertragsabschluss können Kosten für einen Router, für IPTV und Installationsgebühren sowie für Überlängen beim Hausanschluss entstehen (mehr als 40 Meter).

Was sollen Kunden tun, wenn ihr bisheriger Telefon-/Internet-Vertrag ausläuft, bevor die Vorvermarktungsquote in einem Ort erreicht ist bzw. bevor die SVO die Vorvermarktungsverträge bestätigt hat?
In diesen Fällen empfiehlt die SVO, beim bisherigen Anbieter in Produkte mit einer kurzen Vertragslaufzeit zu wechseln. Einige Anbieter bieten sogar Produkte ohne eine Mindestvertragslaufzeit. Hinterher kann auf das schnellere Glasfaser-Produkt der SVO gewechselt werden.

Können Interessenten Hilfe beim Ausfüllen der Vorvermarktungsverträge bekommen?
Ja. Die Kollegen im Kundencenter in der Sprengerstraße 2, 29223 Celle, helfen gerne weiter. Am besten vorab einen Termin vereinbaren. Auch bei den zahlreichen Infoveranstaltungen der SVO in den Orten unterstützen die Kollegen gerne. Außerdem können Termine bei den Kunden zu Hause vereinbart werden. Die Vertriebsmitarbeiter der SVO sind zu erreichen unter: Telefon 05141 2196-2716.

2. Fragen zum Vertrag
Binden sich Kunden mit einem SVO-Glasfaser-Vertrag dauerhaft an die SVO?
Nein. Die SVO-Gruppe möchte anderen Versorgern Zugang zu ihrem gebauten Netz ermöglichen. Die Versorgung mit Glasfaser-Internet ist daher nach Ablauf der Mindest­vertrags­laufzeit auch durch einen anderen Versorger möglich. Voraussetzung ist, dass dieser nach direkter Ansprache durch den Kunden zu einer Versorgung über das Glasfaser-Netz der zur SVO-Gruppe gehörenden Celle-Uelzen Netz GmbH bereit ist.

Könnte später wieder auf eine Internet­versorgung per bisherigem Kupferkabel (z. B. mit VDSL) gewechselt werden?
Das ist grundsätzlich möglich, da die SVO-Gruppe ihre Glasfaser­leitungen komplett unabhängig verlegt. Die bisherige Kupfer­leitung bleibt erhalten, wird für die neue Versorgung aber nicht mehr benötigt.

Was sollen Kunden tun, wenn ihr bisheriger Telefon-/Internet-Vertrag ausläuft, bevor die Vorvermarktungsquote in einem Ort erreicht ist bzw. bevor die SVO die Vorvermarktungsverträge bestätigt hat?
In diesen Fällen empfiehlt die SVO, beim bisherigen Anbieter in Produkte mit einer kurzen Vertragslaufzeit zu wechseln. Einige Anbieter bieten sogar Produkte ohne eine Mindestvertragslaufzeit. Hinterher kann auf das schnellere Glasfaser-Produkt der SVO gewechselt werden.

Gibt es eine Vertragslaufzeit?
Ja, abhängig von Ihrem Produkt beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 oder 24 Monate.

Kündigen Sie meinen alten Vertrag?
Damit der Wechselprozess ohne Probleme funktioniert, übernehmen wir die Kündigung gerne für Sie. Sollten Sie bereits gekündigt haben, lassen Sie es uns schnell wissen. Unser Portierungsformular finden Sie hier.

Beachten Sie bitte, dass eine Kündigung des Anschlusses nur mit Mitnahme der Rufnummern möglich ist. Eine reine Anschlusskündigung ohne Rufnummernmitnahme ist nicht möglich. Zusatzoptionen werden von uns nicht gekündigt (z.B. Domains, Preselectionverträge oder ähnliches).

Entstehen mir Kosten wenn ich von meinem bisherigen Anbieter wechsle?
Durch einen Wechsel entstehen Ihnen keine Kosten durch die SVO. Sollte Ihr SVO Anschluss parallel zu Ihrem jetzigen Anschluss geschaltet werden, können doppelte monatliche Gebühren anfallen. Für nähere Informationen schauen Sie einfach in unser Auftragsformular 24-monatiger Vertragslaufzeit.

Wo kann ich sehen, welchen Tarif ich habe und wie kann ich meinen Tarif wechseln?
Sie finden Ihren Tarif auf Ihrer Auftragsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns bitte unter 05141-2196 5000 an. Um Ihren Tarif zu wechseln, füllen Sie einfach das Auftragsformular zu Ihrem gewünschten Tarif 24-monatiger Vertragslaufzeit aus und schicken es an uns zurück.

Wenn Sie nichts an Ihrem Vertrag verändern, verlängert er sich automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit um weitere zwölf Monate.

Wann kann ich meinen Tarif wechseln?
Sie können bereits vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kostenfrei in einen höherwertigen Tarif wechseln. Ein Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif ist gegen eine Aufwandspauschale in Höhe von 19,90 € möglich. In beiden Fällen verlängert sich die Vertragslaufzeit um 24 Monate.

Wie lang ist meine Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist?
  • Ihren Vertragsbeginn finden Sie auf Ihrer Auftragsbestätigung. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns bitte unter 05141 16-2716 an.
  • Unsere Produkte haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich um weitere zwölf Monate, wenn uns Ihre Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf vorliegt.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Wechsel?
Sie müssen lediglich das Auftragsformular und bei Rufnummern-mitnahme das Portierungsformular ausfüllen. Es sind alle Unterlagen zum Download im Dokumentencenter.

Bekomme ich eine monatliche Rechnung?
Ja, Sie bekommen eine monatliche Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch können Sie die Rechnung alternativ kostenpflichtig gemäß Preisliste per Post erhalten.

3. Fragen zu Rechnungen
Rechnungsposition klären. Was kann ich tun?
Fragen zur Rechnung lassen sich in den meisten Fällen ganz schnell aufklären. Ziehen Sie daher das erteilte SEPA-Mandat (früher: Einzugsermächtigung) nicht zurück, ohne mit uns gesprochen zu haben. Denn das kann zu ungewollten Rücklastschriftkosten führen.

Ich benötige eine Kopie meiner Rechnung. Ist das möglich?
Sie können Ihre Glasfaser-Rechnung der letzten 6 Monate anfordern. Sie erhalten diese auf Wunsch als postalische Kopie Ihrer Rechnung oder als E-Mail, wofür wir Ihnen allerdings eine einmalige Gebühr von 3,00 € berechnen.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Bitte nutzen Sie unser SEPA-Mandat-Formular und schicken es ausgefüllt an uns zurück.

Wo kann ich den Rechnungsempfänger oder die Rechnungsadresse ändern?
Sie können jederzeit den Rechnungsempfänger und die Rechnungsadresse per E-Mail an internet@svo.de ändern.

Ich möchte meine Rechnungen auf dem Postweg erhalten. Ist das möglich?
Ja, es ist möglich, Ihnen Ihre Rechnungen per Post zu schicken. Dies können Sie im Auftragsformular beantragen.

Wie kann ich meine Rechnung per Lastschrift abbuchen lassen?
  • Laden Sie sich hier das Mandatsformular für SVO | Internet herunter.
  • In unserem Auftragsformular unter Punkt „10. Einzugsermächtigung“ können Sie dem Lastschriftverfahren zustimmen. Das Auftragsformular finden Sie im Dokumentencenter.


Wird der Betrag mit meinem monatlichen SVO- Abschlag abgebucht?
Nein, Sie erhalten zwei separate Rechnungen. Die eine Rechnung ist für Ihren monatlichen SVO-Abschlag und die andere für die Nutzung der Telekommunikation.

4. Fragen zur vereinbarten Leistung
Welchen Tarif habe ich gebucht?
Ihren gebuchten Tarif entnehmen Sie bitte dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder Ihrer monatlichen Abrechnung.

Wie messe ich die Leistung meines Anschlusses?
Sie messen Ihre Anschlussleistung mit der offiziellen Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Wo finde ich die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur?
Hier finden Sie die offizielle Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Für eine mögliche Reklamation wählen Sie die Desktop-App, da die Messung immer im LAN erfolgen muss. Messungen über WLAN sind nicht aussagekräftig.

Wie benutze ich die Breitbandmessung korrekt?
Auf der Seite Breitbandmessung der Bundesnetzagentur wird im Punkt„Technische Hinweise“ beschrieben, wie eine Breitbandmessung korrekt durchzuführen ist. Für eine korrekte und rechtlich belastbare Messung sind alle angegebenen Punkte zwingend einzuhalten.

Wie reklamiere ich eine vom Vertrag abweichende Leistung?
Im Video beschreibt die Bundesnetzagentur das Verfahren zum Nachweis von Minderleistung unter Beachtung der technischen Hinweise (siehe »Wie benutze ich die Breitbandmessung korrekt«).

An wen richte ich meinen Minderungsanspruch?
Bitte richten Sie Ihren Minderungsanspruch mit den dafür notwendigen Messprotokollen (siehe Punkt „Wie reklamiere ich eine vom Vertrag abweichende Leistung?“) an internet@svo.de.

5. Fragen zum WLAN Fritzbox 7490/7590
Wie finde ich heraus, wie die Qualität meines WLAN ist?
Lesen Sie am besten direkt im Ratgeber, wie Sie mit einigen Handgriffen Ihre WLAN-Geräte optimal aufstellen. Hier gelangen Sie zum Ratgeber von AVM: So erhalten Sie das beste WLAN | AVM Deutschland

Wie benutze ich die AVM WLAN APP?
Hier geht es zur Bedienungsanleitung: FRITZ!App WLAN | AVM Deutschland

Wie verbessere ich mein WLAN?
Mit den Repeatern von AVM verbessern Sie die Qualität Ihres WLAN Netzes. Hier finden Sie eine Übersicht der FRITZRepeater: WLAN Mesh | AVM Deutschland



Was ist das Besondere an der WLAN Technik von AVM?
Überzeugen Sie sich hier am besten direkt selbst: AVM erklärt WLAN Mesh Steering | AVM Deutschland.

Meine WLAN Abdeckung ist optimal. Warum gibt es dennoch Probleme bei einigen Anwendungen?
Insbesondere TV- und Videoanwendungen (4K/8K) und Bewegtbilder allgemein bedürfen häufig einer LAN Verbindung für ein optimales Ergebnis.

6. Fragen zur Technik
Muss ein neuer Router angeschafft werden oder kann ein bisheriges Gerät weiterhin genutzt werden?
Die SVO bietet optional und kostenpflichtig einen Router an. Kunden haben aber auch die Möglichkeit, die Anschaffung eines Routers ihrer Wahl selbst zu übernehmen. Darüber hinaus können auch ältere Geräte unter Umständen weiterhin genutzt werden. Die Verwendung eines eigenen Routers erfolgt immer auf eigene Gefahr des Kunden und ohne Anspruch auf technischen Support im Rahmen der Installation/Konfiguration. Eine Haftung der SVO Vertrieb GmbH für die vollständige Funktion des Gerätes im Netz der SVO Vertrieb GmbH wird ausgeschlossen. Weiteres entnehmen Kunden bitte dem Informationsblatt "Routerfreiheit", den Lieferbedingungen sowie aus § 7 der AGB.

Wann erhalten Kunden ihren Router von der SVO?
Wenn ein Router über die SVO-Gruppe bezogen wird, wird den Kunden schriftlich ein sogenannter Portierungszeitpunkt mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt übernimmt die SVO die Internetversorgung des Kunden. Rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt wird per Post der entsprechende Router versandt.

Was ist Glasfaser überhaupt und welche Vorteile bringt es mir?
Ein Glasfaseranschluss bringt viele Vorteile mit sich:
  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Höchste Up- und Downloadgeschwindkeiten, z.B. für Videos, Fotos, Online-Spiele, TV-Mediatheken, Video-Chats, oder den Arbeitsplatz zu Hause.
  • Unerlässlich für die Arbeit vieler Selbstständiger und kleiner Unternehmen in der Region.
  • Stabile Übertragungsraten.

Zusätzlich finden Sie auf unserer Website drei Erklärvideos.



Ist Glasfaser bei mir verfügbar?
Ob bei Ihnen Glasfaser verfügbar ist, können Sie ganz unkompliziert auf unserer Website überprüfen. Folgen Sie einfach folgendem Link Verfügbarkeit.

Was kostet mich ein Glasfaser-Hausanschluss und wo beantrage ich diesen?
Der Hausanschluss kostet Sie 698,00 €, wenn Sie gleichzeitig ein Glasfaserprodukt der SVO abschließen. Der angegebene Preis beinhaltet eine Anschlusslänge von bis zu 25 Metern auf Ihrem Grundstück an das Glasfasernetz der CUN. Das Antragsformular für Ihren Hausanschluss finden Sie auf unserer Website unter Hausanschlussvertrag.

Wie lange dauert es von der Beantragung bis zur Nutzung des Hausanschlusses?
Um Ihre Frage individuell beantworten zu können melden Sie sich bitte unter 05141 16-2760.

Kann ich meinen eigenen Router weiter benutzen?
Ja, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihren eigenen Router verwenden. Bitte prüfen Sie, ob Ihr jetziger Router unsere Schnittstellenspezifikation erfüllt. Für nähere Informationen schauen Sie einfach in unser Formular über die Router-Freiheit.

Was kostet mich der neue Router?
Der Router (Fritz!Box 7590) kann von Ihnen zum Sonderpreis von 199,95  € erworben werden.

Muss ein Techniker bei mir zu Hause alles anschließen?
Nein, Sie bekommen Ihre FRITZ!Box inklusive einer Installationsanleitung und können diese alleine anschließen. Sie können die Installation auch von einem unserer Techniker beauftragen lassen, hierfür müssen wir einmalig 199,90 € berechnen. Der Installationsservice beinhaltet die Inbetriebnahme des Routers, den Anschluss der Telefone sowie den Anschluss eines PCs oder Laptops. Die Verkabelung innerhalb des Hauses ist nicht Bestandteil des Installationsservices.

Wie lange muss ich auf einen neuen Router warten?
Nach der Fertigstellung Ihres Auftrages müssen Sie ca. 14 Tage auf den neuen Router warten.

Wie kommt die Glasfaser von dem Hausanschluss an meinen Router?
Sie können die Fritz!Box7490 direkt an die Genexis-Box anschließen. Wenn Sie den Router an einer anderen Stelle im Haus wünschen, können Sie sich über unsere empfohlenen Handwerkspartner informieren und ein Unternehmen beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden nicht von der SVO getragen. Über den Ablauf der Inhouse-Verkabelung können Sie sich hier informieren.

7. Fragen zum Telefonanschluss
Können Kunden ihre bisherige Telefonnummer zur SVO mitnehmen?
Ja. Dazu füllen Kunden das sogenannte Portierungsformular bzw. den Anbieterwechselauftrag aus. Damit kann die SVO bisherige Telefonnummern übernehmen.

Können mehrere Telefonnummern über die SVO genutzt werden?
Ja. Die Festnetz-Telefonie in den SVO-Internetprodukten enthält zwei Sprachkanäle und bis zu drei Rufnummern.

Unterscheiden sich die Leistungen der Telefonie in den Internetprodukten?
Ja, bei den Internet-Produkten SVO 400 und SVO 600 ist die Festnetz-Telefonie ins deutsche Festnetz inklusive (Flatrate). Ausgenommen sind Servicerufnummern, Mobilfunk- und Auslandstelefonate. Beim Internetprodukt SVO 300 kostet die Festnetz-Telefonie 2,9 Cent/Min. ins deutsche Festnetz (keine Flatrate). Ausgenommen sind auch hier Servicerufnummern, Mobilfunk- und Auslandstelefonate.

Ist eine Rufnummerportierung möglich und worauf muss ich achten?
Eine Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer ist natürlich möglich. Geben Sie dies einfach bei der Beauftragung mit an. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Telefonanschluss vorher nicht selber kündigen. Das übernehmen wir bei der Rufnummerportierung für Sie. Der Übernahme Termin ist von Ihrer momentanen Vertragslaufzeit abhängig. Die Portierung der Rufnummer ist kostenlos. Vorsicht! Es kann sein, dass Ihr alter Anbieter eine Gebühr für die Portierung verlangt. Bitte beachten Sie, dass wir die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter erst dann vornehmen können, wenn der Hausanschluss vollständig betriebsbereit ist.

Laden Sie hier unser Portierungsformular herunter.

8. Fragen zu den Produkten
Ist IPTV im Internet-Produkt der SVO enthalten?
Internetbasiertes Fernsehen kann zum Internet-Produkt der SVO optional und kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Die monatlichen Gebühren variieren je nach gewähltem Internet-Produkt. Für die Nutzung von IPTV fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 29,95 Euro an. Erforderlich für die Wiedergabe ist eine kostenpflichtige Set-Top-Box. Diese kann bei der SVO gemietet oder gekauft werden.

Gibt es unterschiedliche Angebote?
Ja, wir haben mehrere Tarife im Angebot. Klicken Sie einfach hier, um zu unseren Produkten zu gelangen.

Kann ich auch Internet von der SVO beziehen obwohl ich einen anderen Anbieter habe und kein SVO Kunde bin?
Ja, allerdings entstehen Ihnen hierbei sowohl die Kosten bei Ihrem alten Anbieter, als auch bei uns. Für nähere Informationen schauen Sie einfach in unser Auftragsformular, das Sie im Formulacenter finden.

9. Sonstige Fragen
Übernimmt die SVO die Verkabelung mit Glasfaser-Leitungen innerhalb von Mehrfamilienhäusern?
Die SVO-Gruppe sucht für Mehrfamilienhäuser individuelle Lösungen. Interessenten können uns dafür gerne kontaktieren.

Behalte ich meine SVO Kundennummer?
Ja, aber Sie bekommen zusätzlich eine neue Nummer für den Telekommunikations-Bereich.

Fallen einmalige Kosten für mich an?
Bei einem Vertragsabschluss fallen einmalige Bereitstellungsgebühren in Höhe von 69,95 € an.

Gibt es einen Schüler/Studenten Rabatt?
Nein, wir bieten keinen Schüler- oder Studenten-Rabatt an.

Gibt es einen zusätzlichen Kombi-Rabatt?
Als Kunde der SVO Vertrieb GmbH mit einer aktiven Vertragsbeziehung von Strom oder Erdgas erhalten zu allen Internetprodukten einen Rabatt von 5,00 € im Monat.

Wo kann ich mich bei einer Störung melden?
Bitte wählen Sie 05141 16-2716. Halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit, damit wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können.

Muss ich bei Umzug kündigen, oder kann ich meinen Glasfaser-Vertrag einfach mitnehmen?
Beim Umzug in ein von uns versorgtes Gebiet, reichen Sie einfach eine Umzugsmeldung bei uns ein. Hierfür können Sie das Änderungsformular nutzen. Bei der Mitnahme Ihres Anschlusses wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 59,90 € fällig.

Sollten Sie aus unserem Versorgungsgebiet ziehen, können Sie den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten innerhalb der Laufzeit kündigen. Beachten Sie bitte, dass bis zum Datum der Beendigung eine Weiterberechnung erfolgt. Für die Bearbeitung der Kündigung benötigen wir Nachweise (z.B. Meldebescheinigung des neuen Wohnortes oder Kopie des Miet-/Kaufvertrags).


Kann ich die Glasfaser auch über dritte Anbieter nutzen?
Es ist unser ausdrückliches Ziel künftig auch Dritten unser Netz zur Nutzung anzubieten (Open Access). Alle Voraussetzungen dafür sind über unsere Infrastruktur gegeben. Wann Dritte unser Netz nutzen wollen hängt von dem jeweiligen Provider ab, der eine Netzkopplung herstellen muss.

Bietet die SVO eine feste IP-Adresse für Privatkunden an?
Nein, wir bieten keine feste IP-Adresse für Privatkunden an. Alternativ finden Sie im Internet einen Anbieter für dynamische DNS. Fritz!Box-Hersteller AVM erklärt auf dieser Webseite wie Dynamic DNS in der FRITZ!Box eingerichtet wird.

Kontakt

Sie haben noch weitere Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dieser Webseite.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne

Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch:

Mo–Fr: 8 bis 19 Uhr

Kundenservice Celle
SVO Vertrieb GmbH
Sprengerstraße 2
29223 Celle
Telefon 0 51 41   2196-2716
E-Mail: internet@svo.de

Sie haben Interesse an unseren Internet-Produkten?

Nutzen Sie unseren Verfügbarkeitscheck und bestellen Sie anschließend das gewünschte Internet-Produkt

Ihre Vorteile mit dem Glas­faser­anschluss:

  • Wertsteigerung für Ihre Immobilie
  • Höchste Up- und Downloadgeschwindigkeiten, z.B. für Videos, Fotos, Online-Spiele, TV-Mediatheken, Video-Chats oder den Arbeitsplatz zu Hause
  • Unerlässlich für die Arbeit vieler Selbstständiger und kleiner Unternehmen in der Region