So kommt Glasfaser in Ihr Haus

Leistungsbeschreibung Hausanschluss

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Leistungen im Zuge der Erstellung des Hausanschlusses durch die SVO Access (SVA) erbracht werden bzw. welche Komponenten vom Kunden bzw. dem SVO-Partner installiert werden.

Glasfaserhausanschluss im Einfamilienhaus

Der Glasfaserhausanschluss der SVA setzt sich, wie in der Grafik dargestellt, aus den blau gekennzeichneten Elementen zusammen.

Hausanschluss Einfamilienhaus

Hausanschlusserstellung durch die SVA (blau)

Die Versorgung Ihrer Immobilie mit einem Glasfaserhausanschluss, erfordert die Leitungsverlegung in Form von Tiefbauleistung auf Ihrem Grund. Diese wird durch ein von der SVA beauftragtes Fachunternehmen erbracht. Die Zuführung des Leerrohres, in das im späteren Verlauf das Glasfaserkabel eingebracht wird, erfolgt in der Regel durch klassischen Tiefbau. In Einzelfällen kann nach Ermessen des beauftragten Fachunternehmens auch eine alternative Verlegemethode (z.B. Pressung) angewandt werden. Bei dem verlegten Element handelt es sich um ein ein Zentimeter starkes Kunststoffröhrchen. Dieses wird im weiteren Verlauf der Hausanschlusserstellung über die Hauseinführung in Ihr Gebäude geführt und endet in einem optischen Netzabschluss (Medienkonverter/GenexisBox).

Die Hauseinführung erfolgt durch eine Kernbohrung, die im Nachgang durch das beauftragte Unternehmen wasser- und gasdicht abgedichtet/verschlossen wird. Der optische Netzabschluss erfolgt in der Regel innerhalb des ersten Quadratmeters nach der Hauseinführung. In Einzelfällen, sollten die örtlichen Gegebenheiten dies bedingen, kann der Netzabschluss auch außerhalb des ersten Quadratmeters gesetzt werden. Dieses Vorgehen bildet eine Ausnahme und kann gegebenenfalls zu erhöhten Kosten führen.

Der Netzabschluss ist ein aktives Element, das eine Spannungsversorgung benötigt. Sehen Sie daher bitte eine 230 V Stromquelle innerhalb des beschriebenen Bereichs des Netzabschlusses vor. Bei Doppelhäusern erfolgt die Erschließung der einzelnen Parteien in der Regel durch einen separaten Hausanschluss.

Kabelverlegung innerhalb des Hauses durch den Eigentümer (grau)

Die weitere Kabelführung innerhalb der Immobilie obliegt dem Eigentümer und ist in der dargestellten Grafik grau gekennzeichnet.

Die erforderliche Verbindung zwischen dem optischen Netzabschluss und Ihrem Router (Fritz!Box) muss durch ein LAN-Kabel (Cat. 5e/6/7) erfolgen. Nur diese Standards gewährleisten den erforderlichen Datendurchsatz um die bereitgestellte Geschwindigkeit Ihres Glasfaseranschlusses uneingeschränkt nutzen zu können. Bitte beachten Sie, dass für den Router ebenfalls eine 230 V Spannungsversorgung erforderlich ist.

Zusammenfassung

Leistung

SVO Access Kunde
Kabelzuführung/Tiefbau X
Erstellung Hauseinführung X
Montage optischer Netzabschluss X
Bereitstellung Spannungsversorgung für optischen Netzabschluss X
Verlegung Kabel zwischen Netzabschluss und Router X

Glasfaserhausanschluss im Mehrfamilienhaus

Der Glasfaserhausanschluss der SVA setzt sich, wie in der Grafik dargestellt, aus den blau gekennzeichneten Elementen zusammen.

Hausanschluss Mehrfamilienhaus

Hausanschlusserstellung durch die SVA (blau)

Die Versorgung eines Mehrparteienhauses, mit einem Glasfaseranschluss, erfordert die Leitungsverlegung in Form von Tiefbau auf Ihrem Grund. Diese wird durch ein von der SVA beauftragtes Fachunternehmen erbracht. Die Zuführung des Leerrohres, in das im späteren Verlauf das Glasfaserkabel eingebracht wird, erfolgt in der Regel durch klassischen Tiefbau. In Einzelfällen kann nach Ermessen des beauftragten Fachunternehmens auch eine alternative Verlegemethode (z.B. Pressung) angewandt werden. Bei dem verlegten Element handelt es sich um ein ein Zentimeter starkes Kunststoffröhrchen. Dieses wird im weiteren Verlauf der Hausanschlusserstellung über die Hauseinführung in Ihr Gebäude geführt und endet in einem optischen Netzabschluss (passiver Netzverteiler/Spleißbox). Hierzu legt das Tiefbauunternehmen mit dem Eigentümer einen Termin zur Hausanschlusserstellung fest.

Die Hauseinführung erfolgt durch eine Kernbohrung, die im Nachgang durch das beauftragte Unternehmen wasser- und gasdicht abgedichtet/verschlossen wird. Der optische Netzabschluss erfolgt in der Regel innerhalb des ersten Quadratmeters nach der Hauseinführung. In Einzelfällen, sollten die örtlichen Gegebenheiten dies bedingen, kann der Netzabschluss auch außerhalb des ersten Quadratmeters gesetzt werden. Dieses Vorgehen bildet eine Ausnahme und kann gegebenenfalls zu erhöhten Kosten führen.

Der optische Netzabschluss ist im Falle von Mehrfamilienhäusern ein passives Element. Zur fachgerechten Montage und im weiteren Verlauf dieses Textes beschriebenen Kabelführung, wird eine circa ein Quadratmeter große Fläche im Inneren des Hauses an Ihrer Hauswand benötigt.

Kabelverlegung innerhalb des Hauses durch den Eigentümer (grau)

Die weitere Kabelführung innerhalb der Immobilie obliegt dem Eigentümer und ist in der dargestellten Grafik grau gekennzeichnet. Diese kann von Ihnen in Eigenleistung oder durch Ihre Beauftragung einer durch die SVO empfohlenen Partnerfirmen erbracht werden. Die sogenannte Inhouse-Verkabelung (die Verbindung vom Hausanschluss in die Wohnung des Kunden) muss zu dem vorher mit dem Tiefbauunternehmen vereinbarten Termin fertig sein. Anschließend erledigt das Tiefbauunternehmen alle notwendigen Spleißarbeiten und kann daraufhin die Messung des Anschlusses vornehmen.

Die Verbindung zwischen dem optischen Netzabschluss und der jeweiligen Wohneinheit wird durch ein Glasfaserkabel realisiert. Hierfür ist zwingend das von der SVA anerkannte Material zu verwenden. Dieses kann bei SVO Partnerfirmen erworben werden.

Sollten Sie die Kabelverlegung in Eigenleistung erbringen, achten Sie bitte auf folgende Rahmenbedingungen:

  • Biegeradius des LWL-Kabels: >5cm
  • Reservelänge am optischen Netzabschluss: >3m

Der Netzabschluss innerhalb der Wohneinheit ist ein aktives Element, das eine Spannungsversorgung benötigt. Sehen Sie deshalb bitte eine 230 V Stromquelle innerhalb des beschriebenen Bereichs des Netzabschlusses vor.

Die erforderliche Verbindung zwischen dem optischen Netzabschluss und Ihrem Router (Fritz!Box) muss durch ein LAN-Kabel (Cat. 5e/6/7) erfolgen. Nur diese Standards gewährleisten den erforderlichen Datendurchsatz um die bereitgestellte Geschwindigkeit ihres Glasfaseranschlusses uneingeschränkt nutzen zu können. Bitte beachten Sie, dass für den Router ebenfalls eine 230 V Spannungsversorgung erforderlich ist.

Unterstützung bei der Inhouse-Verkabelung Ihres Glasfaseranschlusses

Mit diesen Handwerkspartnern kooperieren wir bezüglich der Durchführung der Inhouse-Verkabelung. Bitte wählen Sie ein Unternehmen aus und wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Ansprechpartner.

Zusammenfassung

Leistung

SVO Access Eigentümer Mieter
Kabelzuführung/Tiefbau X
Erstellung Hauseinführung X
Montage optischer Netzabschluss X
Verlegung Glasfaserkabel innerhalb Immobilie X
Bereitstellung Spannungsversorgung für optischen Netzabschluss X
Verlegung Kabel zwischen Netzabschluss und Router X X

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